Ulf. Mehr oder minder täglich Privatkram.

02 March

Zeichen und Wunder: ein Rest Freiheit bleibt. Vorratsdatenspeicherung gekippt!

Wie soeben an verschiedenen Stellen im Netz zu lesen war, sind die Politgangster mit ihren Überwachungsplänen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, daß die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt. Damit müssen alle bisher gespeicherten Verbindungsdaten gelöscht werden. Und Wolfgang Orwell Schäuble kann sich in den Arsch beißen (wenn er gelenkig genug ist). Zur Not kann er dafür sein Gebiß herausnehmen.

Das sollte uns allerdings nicht in Sicherheit wiegen, denn der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch. Noch ist die Stasi 2.0 nicht besiegt.

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Kommentar von Alex Kempe: Arschtritt 2.0

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02.03.2010, 10:32:32 Uhr von Ulf - Thema: [ vernetzt ]
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Kommentare

togo meint:

Zeichen und Wunder, das trifft's. Aber in solchen Momenten bin ich fast so weit zu glauben, dass wir in einer Demokratie leben, in der die Politik eben doch nicht alles machen kann, was sie will. Aber auch nur fast so weit...
02.03.2010 10:46:03

Ulf meint:

Ich bin da weniger optimistisch.
02.03.2010 11:20:05

Nadine meint:

Ob Stasi 2.0 jemals besiegt werden kann. Jetzt kamen sie damit mal nicht durch, aber das Nächste haben die doch eh schon in der untersten Schublade...
02.03.2010 12:43:18

Ly meint:

weniger Optimismus ist durchaus auch angebracht. Die derzeitige Durchführung der Vorratsdatenspeicherung und die Praxis an die Daten ranzukommen, die auch gesetzlich verankert ist, ist nichtig. Schon 2008 hatte es hier einschränkungen gegeben, die EU selbst, von der Richtlinien stammen, sieht Nachbesserungsbedarf. Das Nichtigkeitsurteil jetzt hat zur Folge, das bis jetzt, unter alten Regeln, gespeicherte Daten gelöscht werden müssen.
Die Vorratsdatenspeicherung an sich ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Die Verfahren dazu müssen geändert werden. zb vier Augen-Prinzip: also nicht einer allein kann munter drauf los machen, was ein Mitmensch so treibt. Richterbeschluss notwendig (teilweise), usw.
Das Gesetz wird neu aufgelegt werden, in hoffentlich tatsächlich verbesserter Form, die Provider haben weiterhin die Speicherstrukturen zur Verfügung zu stellen, letztlich soll uns, dem Volk, ein sichererer Eindruck, wie mit unseren Daten umgegangen wird, vermittelt werden.

Mit der IP-Abfrage im Falle von Piraterie, aber auch stalken, unfrieden stiften im Netz, also verunglimpfungen etc, hat das ganze zudem nichts zu tun, das ist auch weiterhin ohne richterbeschluss möglich.

Interessant ist, das der CCC beratend tätig war bei Gericht, interessant ist auch, das de Mezaire sich hier und da beraten lässt, das ist schlau, und feindbild schäuble war einmal.
03.03.2010 01:36:56

Ly meint:

hier ein Artikel bei spon, der aufzeigt, was immerhin das urteil an positivem bedeutet für die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung, was also vorher möglich gewesen wäre in der Zukunft, und nun so nicht mehr geht. Immerhin.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,681308,00.html
03.03.2010 01:59:52

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