Ulf. Mehr oder minder täglich Privatkram.

Gottlosigkeitslästerung muß bestraft werden!

Kategorie: Verkohlt

Vielleicht sollte ich mal Anzeige erstatten.

Gleiches Recht für alle: Früher brannten die Ketzer. Heute sollten...Denn nach dem §166 StGB*1 (auch als Gotteslästerungsparagraph bekannt) sehe ich Atheismus als Weltanschauung und als solche ebenso wie die Religionen von diesem Paragraphen geschützt. Pseudo-geschützt, denn niemand schützt den Atheisten wirklich! Die Gesamtheit der Atheisten wird wieder und wieder aufs übelste beschimpft und beleidigt, daß der Paragraph doch eigentlich greifen sollte! Wer sich dazu bekennt, nicht zu glauben*2, der bekommt vor allem im sozialen Bereich schnell Probleme. Vor allem mit dem Arbeitgeber, aber auch Beziehungsgeflechte sind oft Glaubenssache.

Und ich fühle mich beschimpft und belästigt, wenn Horden von Missionaren behaupten, meine Ansichten seien FALSCH! Ohne das Gegenteil beweisen zu können! Und sie verfolgen Dich, denn die meisten Religionen, die hierzulande relevant sind, haben einen ausgesprochenen Zwang, Atheisten mit ihren Sprüchen*3 und als verdammungswürdig zu beleidigen.

Gleiches Recht für alle!
Nicht nur Gotteslästerung ist zu bestrafen, Herr Stoiber, sondern auch die Lästerung der Gottlosigkeit! baeh

Verzapft am 23. Oktober 2011, so um 17 Uhr 23

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Kommentare

Was sagt Marcus D Mueller dazu?

28. Oktober 2011 um 12 Uhr 37 (Permalink)

Gott ist die Energie aus der Alles entstand... Masse- Zeit & Raumlos... Urknall halt... Gott ist die Liebe & das Leben und nicht irgendeine Kreatur, jeder der dieses behauptet IST ein Gotteslästerer! baeh Gott ist Licht, zumindest der Energie- & nicht der Materieanteil. Gott ist das Schicksal, denn Zufälle gibt es nicht. wink

LG, Dülla - Prophet des Lichts wink

Was sagt MaoB dazu?

14. November 2011 um 22 Uhr 27 (Permalink)

Also wenn GOTT die Energie war, aus der ALLES entstand.... TJA.... dann muss man wohl sagen das es ihn dann nicht mehr gibt wink

Eigenen Senf dazugeben?

Es hilft, sich einen Account anzulegen und sich anständig zu betragen. Dann kannste auch kommentieren.

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