Ulf. Mehr oder minder täglich Privatkram.

Ich könnte...

Kategorie: Meine unqualifizierte Meinung

Wie gut, daß ich eine Schüssel habe und Fernsehen empfange und deshab trotz des miesen Programmes GEZ-Gebühren bleche. Sonst würde ich mich über dieses Urteil besonders ärgern. „Die Rundfunkgebührenpflicht sei durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang nicht entfallen. Ein Rundfunkgerät werde immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich sei. Die Installation einer Set-Top-Box erfordere keinen besonderen technischen Aufwand und sei durch einfache Handgriffe vorzunehmen.“

Im Prinzip müßte, wie man auch argumentieren könnte, jeder blechen:

Wenn es keinen Aufwand darstellt, eine Set-Top-Box zu kaufen, stellt es auch keinen Aufwand dar, einen Fernseher oder ein Radio, sowie die ggf. erforderlichen Empfangsanlagen zu kaufen.

http://www.vrgz.org via idanz

Verzapft am 08. September 2006, so um 16 Uhr 30

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