Gleiche Rechte, gleiche Pflichten! Kein Sonderrecht für Quacksalber!
Kategorie: Meine unqualifizierte Meinung
Wer therapiert, muß seine Maßnahmen nachweisen. Das ist auch gut so- So kann man dann bei eventuellen Problemen besser nachvollziehen, was wann wie und ob es lege artis*1 oder überhaupt etwas gemacht wurde. Oder aber ein Fehler des Behandelnden vorliegt.
Auch für weitere Maßnahmen ist meist gut zu wissen, was passiert ist, um zu wissen, was schon alles erfolgreich oder -los war.
Ärzte müssen das.
Psychotherapeuten müssen das.
Pflegekräfte müssen das auch.
Ich mußte teilweise mehr dokumentieren als meine PatientInnen versorgen.
Nachweisen, was und daß ich gearbeitet hatte.
Heilpraktiker müssen das, irgendwarum*2 auch immer, nicht tun. Heilpraktiker haben ziemlich viele Sonderrechte. Sie brauchen zum Beispiel eigentlich gar keine Ausbildung*3. Die „staatliche Prüfung“ ist ein Witz*4, ob der erfolgreich Geprüfte nicht gemeingefährlich für die Volksgesundheit*5 ist.
Warum die HeilerInnen ihre vermeintliche Tätigkeit nicht nachvollziehbar dokumentieren müssen, ist mir ein Rätsel. Denn auch ein Pseudoheilkundler kann Fehler machen, schwerwiegende sogar, indem er etwas behandelt, was er nicht darf und sowieso nicht kann zum Beispiel. Dokumentiert könnte man dann feststellen, ob der Unheilkundige nicht doch eine Gefahr darstellt.
Deshalb habe ich kürzlich diese Petition unterzeichnet und möchte Euch bitten, dies ebenso zu tun. Wenn Ihr Anhänger von HeilpraktikerInnen sein solltet, dann betrachtet die Dokumentationspflicht als eine Maßnahme zur Qualitätssicherung und gegen schwarze Schafe.
Petition: Heilberufe - Dokumentationspflicht auch für Heilpraktiker vom 26.09.2011
- Anm. 1: lege artis: nach den Regeln der Kunst, also dem Stand des Wissens
- Anm. 2: irgendwarum ist mein Kunstwort aus „irgendwie“ und „warum“ und keine SchreibfehlerIn.
- Anm. 3: Jedoch machen HeilpraktikerInnen meist etwas, was sich Ausbildung nennt und ziemlich viel Paramedizin enthält
- Anm. 4: Die „Heilpraktikerprüfung“ ist in Wirklichkeit gar keine Prüfung, lediglich eine Überprüfung, zu deren Bestehen die regelmäßige Lektüre der Rentner-Bravo ausreichen würde.
- Anm. 5: jedenfalls nach gesetzlichem Maßstab.
Verzapft am 07. Oktober 2011, so um 12 Uhr 55
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