Ulf. Mehr oder minder täglich Privatkram.

Westfälische Nachrichten: Ausgeschlichen?

Kategorie: Kaeseblatt

Vor etwa zwei Monaten hatte ich mich ja mal heftigst über die Schleichwerbung im Lokalen Käseblatt, zu welchem es leider keine echte Alternative gibt, beschwert. Nun jedoch war wieder Post vom Presserat im Briefkasten, also in dem richtigen draußen an der Tür, der auch ohne Strom funktionopelt:

Mißbilligung des Presserats an die Westfälischen NachrichtenIch habe GEWONNEN!

Mit Beschluß vom 16.September sprachen sich 6 Mitglieder bei einer Enthaltung für eine Mißbilligung aus!

Das protokollierte Herumgeeier und Gewinsel des Chefredakteurs erspare ich Euch wohl besser, es ist einfach zu jämmerlich. Aber lesen sollt Ihr auf jeden Fall die

B. Erwägungen des Beschwerdeausschusses
Der Beschwerdeausschuss erkennt in dem Artikel mit der Überschrift "Miss Germany schläft mit Strümpfen"; eine Verletzung des in Ziffer 7 Pressekodex festgehaltenen Grundsatzes der klaren Trennung von Redaktion und Werbung. Die Veröffentlichung stellt eindeutig Schleichwerbung in Sinne der Richtlinie 7_1 des Pressekodex dar. Der Artikel beschäftigt sich mit einer PR-Veranstaltung des genannten Unternehmens. Dies hatte offensichtlich die amtierende Miss Germany engagiert und sie im Rahmen eines Werbeauftrittes präsentiert.
Zitate wie: "Meine Beine fühlen sich danach toll an, irgendwie leicht und die Haut ist streichelzart und sieht einfach gut aus." stellen Werbeaussagen dar, die weit über ein gegebenenfalls vorhandenes öffentliches Interesse hinausgehen. Zudem wird, wie die Zeitung in ihrer Stellungnahme selbst einräumte, mehrfach der Name des Herstellers genannt. Auch dadurch entsteht ein Werbeeffekt. Insgesamt waren die Mitglieder des Beschwerdeausschusses der Auffassung, dass eine deutlich zurückhaltende Berichterstattung über diese Veranstaltung angebracht gewesen wäre.

C. Ergebnis
Presseethisch bewertet der Ausschuss den Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze als so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung eine Missbilligung ausspricht. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichen. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung. Die Entscheidung über die Begründetheit der Beschwerde ergeht einstimmig, die Entscheidung über die Wahl der Maßnahme ergeht mit sechs Ja-Stimmen bei einer Enthaltung.

(Hervorhebungen und Links von mir)

Daß das Käseblatt freiwillig solches veröffentlich, warge ich arg zu bezweifeln. Wenn mir aber einen Gegenbeweis liefert als Link oder Scan, dann publiziere ich ihn gerne! [Edit 18:30]
Ich kann Euch den Chefredakteur nicht vorenthalten:

Der Chefredakteur teilt mit, dass Anlass für den Bericht der Aufenthalt der amtierenden Miss Germany in einem münsterischen Untemehmen gewesen sei. Dies sei ein "Prominentenbesuch" gewesen, den man den Lesem nicht habe vorenthalten wollen. Die Berichterstattung sei bewusst in einem leicht ironisierenden Ton gehalten. Die in Münster ansässige Herstellerfirrna werde in dem Text lediglich einmal namentlich erwähnt. ln der Print-Version
der Ausgabe Münster-Stadt habe der Artikel auf einer thematischen Seite "Münster-Wirtschaft" gestanden. Bedauerlicherweise habe sich aber in der Online-Bilderstrecke durch eine gleich lautende Formulierung der Unterzeile eine Häufung des Herstellernamens ergeben. Hier sei beim Import der Bildzeile ins Online-System fehlerhaft gearbeitet worden.

Der Chefredakteur betont, dass sich in der Regel bei einer solchen Berichterstattung nicht vermeiden lasse. dass Unternehmen bzw. das Produkt zu nennen. Dass es sich bei den "Gesundheitsstrümpfen" um ein möglicherweise nicht wirkungsvolles Produkt handeln könnte, habe die Redaktion nicht zu entscheiden. Abschließend bittet er den Beschwerdeausschuss darum, die dargelegten Aspekte bei der Bewertung zu berücksichtigen.

Verzapft am 27. September 2010, so um 08 Uhr 08

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Kommentare

Was sagt Dr. No dazu?

27. September 2010 um 09 Uhr 00 (Permalink)

Würde mich wundern, wenn die's abdrucken. Bei uns hier in OL läuft's genauso - die drucken ncht einmal Rügen ab. Stattdessen motzen und lästern sie über den Presserat, wo's nur geht. Widerlich.

Was sagt togo dazu?

27. September 2010 um 09 Uhr 26 (Permalink)

Ursel Ernst ist jetzt die Vorsitzende des Presserats? Sehr geil! War mal mit ihrer Tochter befreundet. Die Ursel ist schon ne Gute. Freut mich, dass die Aktion was gebracht hat. Dieser fröhliche PR-Journalismus ist ja kaum noch auszuhalten.

Was sagt Ulf, der Größte, dazu?

Kommentar vom Scheff hier am 27. September 2010 um 18 Uhr 17 (Permalink)

Bisher scheint die Mißbilligung trotz der Empfehlung nicht veröffentlicht zu sein. Schwaches Bild.

Außerdem habe ich im betreffenden Artikel in einem Kommentar darauf hingewiesen. Daraufhin wurden alle Kommentare zu diesem Artikel (Alle wg. Schleichwerbung) gelöscht und die Kommentare abgeschaltet.

Was sagt Ulf, der Größte, dazu?

Kommentar vom Scheff hier am 01. Oktober 2010 um 12 Uhr 26 (Permalink)

Update: Immerhin wurde der "Artikel" etwas entschärft.

Eigenen Senf dazugeben?

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