Ulf. Mehr oder minder täglich Privatkram.

Recht, Gesetz und Gäfgen.

Kategorie: Meine unqualifizierte Meinung

Markus Gäfgen hatte das Kind eines Bankiers zum Zwecke der Erpressung entführt und ermordet. Dafür sitzt er nun im Café Viereck. Nun haben die ihn ausquetschenden Polizeibeamten das Geständnis bekommen, in dem sie ihn mit Folter bedrohten.

Das ist aus gutem Grund verboten. Denn so manche verbrannte Hexe gestand alles, um weitere Schmerzen zu verhindern. Auch damals schon reichte oft zu drohen.

Nun sprach man ihm dafür ein Schmerzensgeld zu. Und ich höre schon den Pöbel am Stammtisch schreien.

Aber Recht und Gesetz sollten in einem Rechtsstaat für alle gelten, sonst landen wir sehr schnell bei noch mehr Willkür. Auch wenn es manchem nicht paßt: Wer Recht fordert, muß es seobst auch achten.

Verzapft am 04. August 2011, so um 12 Uhr 15

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Kommentare

Was sagt GottderFliegen dazu?

04. August 2011 um 12 Uhr 42 (Permalink)

Nuja, handlungen im affekt sind nicht so leicht zu bewerten. natürlich geht es auch darum ein zeichen der Rechtsstaatlichkeit zu setzen, jedoch weiß jeder der schonmal auf einer demo war oder anderweitig mit der polizei in kontakt kam wie das mit der Rechtstaatlichkeit im Härtefall aussieht. Folglich kommt man zu dem Ergebnis, das das urteil lediglich aus dem grunde gesprochen wurde, nicht weiter Wasser auf mühlen zu giessen. mein ich.
p.s.: vl gründet er ja von dem geld endlich seine stiftung für mißbrauchte kinder xD.

Was sagt Dentier dazu?

04. August 2011 um 14 Uhr 12 (Permalink)

hmm, wat für Schmerzen hat der Herr denn erlitten? Da stand was von Androhung. Kann ja gerne eine Strafe bezahlen aber doch bitte nicht an einen Kindermörder... Wer steht denn dabei eher abseits der Gesellschaft: derjenige der Tötet, oder derjenige der Androht?

Was sagt Konni Scheller dazu?

04. August 2011 um 14 Uhr 24 (Permalink)

@Dentier: Deswegen wurde die Schmerzensgeldzahlung erheblich reduziert (gegenüber der Forderung), insgesamt ist fraglich, ob er wegen der Prozess- und Anwaltskosten überhaupt positiv rauskommt.

Das weiß natürlich der Richter ganz genau...

Und es ist *völlig* unerheblich, ob er gemordet hat oder eine Oma beleidigt: Grundrechte gelten für alle Menschen, deswegen heißen sie so!

Was sagt kall dazu?

04. August 2011 um 15 Uhr 20 (Permalink)

Das ist wieder dieses zweierlei Maß.
Wir haben einen Rechtstaat, der vielleicht die ein oder andere Macke hat, aber es ist trotzdem gut so, und das Recht muss für alle in gleicher Weise gelten.
Genau deshalb bin ich auch froh, dass wir keine Todesstrafe haben, die immer mal wieder aus der Stammtischecke gefordert wird.

Es gibt dazu einen hübschen kleinen Aufsatz von Umberto Eco, den ich leider im Web noch nicht gefunden habe, und der sich auf den kategorischen Imperativ bezieht (in der Zweck vs. Mittel Version).
Der Rechtstaat darf das nicht, Punkt. Und er darf auch nicht foltern und auch keine Folter androhen.

Wenn jemand einen Kinderschänder auf frischer Tat bei seinem Kind erwischt, und diesem die Eier abschneidet und ihn anschließend umbringt, dann mag man das verständlich finden. Nichts desto trotz wird er sich vor Gericht wenigstens wegen Totschlag zu verantworten haben, auch wenn man ihm vielleicht mildernde Umstände zugestehen wird.

Was sagt Big Al dazu?

04. August 2011 um 20 Uhr 29 (Permalink)

Recht so, kall.
Ganz meine Meinung, danke.

Was sagt dicker Hals dazu?

05. August 2011 um 07 Uhr 05 (Permalink)

Ich denke, dass der Rechtsstaat hier versagt hat. Es kann nicht sein, dass für die Rettung eines Menschen die Androhung an den Täter entschädigt wird. Folge: Wenn der Rechtsstaat so versagt, müsste man Herrn Gäfgen freilassen. Die Ankündigung erfolgt natürlich über die Medien: Morgen 12 Uhr an der Konstabler Wache. Vielleicht hat er noch 5 Minuten Spaß an seiner Freiheit.

Was sagt dicker Hals dazu?

05. August 2011 um 07 Uhr 31 (Permalink)

Ok Ok, Alternative:
Herrn Gäfgen werden aufgrund Recht und Gesetz 3000 Euro zugesprochen. Im Gegenzug sollte er für den entstandenen Schaden in Form von Schadensersatz an die Eltern seines Opfers herangezogen werden. Das Kind hätte das Familienunternehmen übernommen. Somit ist ein Millionenschaden entstanden. Diesen Betrag von 3000 Euro könnte man mit dem Millionenschaden verrechnen.
Außerdem sollte man ihn aus der Einzelhaft herausnehmen. Im Zuge der Gleichberechtigung vor dem Grundgesetz sollte er auch am gemeinschaftlichen Duschen teilnehmen.

Eigenen Senf dazugeben?

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