Die Sache mit dem Datenschutz.
Kategorie: Verrueckt
Jeder Mitarbeiter eines Krankenhauses, der Zugang hat zu sensiblen Daten insbesondere von PatientInnen, unterschreibt, daß er um die Schweigepflicht weiß und sie einhalten wird. Zuwiderhandlung wird bestraft. Vom Gericht wie auch vom Arbeitgeber, der ganz böse wird dann. Das ist auch gut so.
Wenn aber der Betrieb seine Daten irgendwo sichern läßt, wo grundsätzlich Zugriff von außen möglich ist, dann sollte das schon einigermaßen gesichert sein. Die mit Sicherung und Absicherung von Patientendaten beauftragte Firma in Schleswig-Holstein hat da ziemlich geschlampt- Verstoß gegen §203 StGB in 2500 Fällen. Quasi öffentlich zum Download lagen Daten, Arztbriefe, Befunde, Berichte psychisch Kranker bereit.
Auch wenn ich mit meinem Kram offen umgehe, möchte ich nicht die ganze Akte mit allen Details öffentlich haben. Ich möchte sie ja nicht einmal selber lesen.
Nicht gut. Gar nicht gut.
Verzapft am 04. November 2011, so um 10 Uhr 44
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