Ulf. Mehr oder minder täglich Privatkram.

Schafft das Mittelalter endlich ab. Und damit die Gotteslästerung nach §166 StGB!

Kategorie: Meine unqualifizierte Meinung

Gleiches Recht für alle: Früher brannten die Ketzer. Heute sollten...Ich hätte nicht geglaubt, daß die von mir neulich eingereichte Petition den Ausschuß überlebt. Andere sowieso nicht. Hat aber! Ich halte diesen Paragraphen für ein Totschlagdings, mit dem Leute mundtot gemacht werden sollen. Inwiefern nämlich wäre eine Beschimpfung von Bekenntnissen schlecht für den öffentlichen Frieden? Und die von Atheisten nicht?

Also: Mitzeichnen! HIER UND JETZT!
Petition: Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Straffreiheit für Beschimpfungen von Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften vom 14.11.2011

Verzapft am 29. November 2011, so um 14 Uhr 56

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Kommentare

Was sagt efka dazu?

29. November 2011 um 16 Uhr 04 (Permalink)

Ist bereits gesigned biggrin Wobei ich das auch anders formuliert hätte. Nämlich "nicht nur Atheisten, sondern auch Angehörige von Religionen, welche nicht aus dem abrahamitischen Monotheismus stammen". So als Heide biggrin

Was sagt Ulf, der Größte, dazu?

Kommentar vom Scheff hier am 29. November 2011 um 16 Uhr 18 (Permalink)

So viel paß gar nicht in meinen kranken Kopf rein. Hauptsache, der Scheiß kommt weg. Korinthenkacker, Du! baeh

Was sagt maobe dazu?

29. November 2011 um 16 Uhr 21 (Permalink)

Mitgezeichnet und bei Mir selbst verlinkt. Spread the Word! wink

Was sagt Irene dazu?

29. November 2011 um 19 Uhr 02 (Permalink)

Warum ist die Petition eigentlich so atheistisch-egozentrisch formuliert? Damit nur kleine Grüppchen strenggläubiger Atheisten unterzeichnen, entsprechend wenig Unterschriften zustande kommen - und man sich entsprechend elitär fühlen kann?

Tipp für die nächste Petition: Einfach mal mit jemand außerhalb des eigenen Dunstkreises diskutieren und das Ganze auf Verständlichkeit prüfen lassen. Beim ersten Zitat fehlt zum Beispiel die Quellenangabe.

Was sagt Ulf, der Größte, dazu?

Kommentar vom Scheff hier am 29. November 2011 um 19 Uhr 13 (Permalink)

@Irene: Ich habe sie eben aus meiner Sicht geschrieben.

Immerhin hat sie, anders als viele andere vor dieser, den Weg geschafft und ist nicht von vorneherein abgelehnt worden.

Was sagt Ma Rode dazu?

30. November 2011 um 09 Uhr 40 (Permalink)

Letztend gezeichnet und für gut befunden (gern auch andersrum).

Gruß,
Ma Rode

Was sagt Irene dazu?

30. November 2011 um 15 Uhr 53 (Permalink)

Die Begründung Deiner Petition klingt so, als ob Du bedauerst, dass es keinen Tatbestand der Atheismus-Lästerung gibt, oder Atheisten nicht kollektiv beleidigt werden können. Daraus ergäben sich aber andere, vergleichsweise fragwürdige Gesetzesänderungen.

Was sagt Ulf, der Größte, dazu?

Kommentar vom Scheff hier am 30. November 2011 um 15 Uhr 58 (Permalink)

@Irene: Ich bin wirklich kein Profi in so etwas, ich versuche nur, mich als Bewohner einzubringen. Mein Verstand hat deutliche Grenzen, die mal mehr, mal weniger eng sind.

Immerhin: Sie wurde genommen, und gezeichnet wird sie auch recht munter. Auch von politisch besser Gebildeten als mir.

Was sagt Waelti dazu?

30. November 2011 um 16 Uhr 40 (Permalink)

@Irene
"Die Begründung Deiner Petition klingt so, als ob Du bedauerst, dass es keinen Tatbestand der Atheismus-Lästerung gibt, oder Atheisten nicht kollektiv beleidigt werden können."

Vielleicht kann die Petition so gelesen werden.

Es heißt im § 166
"Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft [..]"

*oder weltanschaulichen Bekenntnisses*

Nun ist Atheismus keine Weltanschaung, das heißt ja nur 'a Theos, ohne Gott'. Da sind wohl recht unterschiedliche Weltanschauungen möglich. Und deshalb haben die Atheisten auch kein "weltanschauliches Bekenntnis". (Es sei denn das 'ohne Gott' gilt als solches, bin ich im Moment deutlich überfordert.)

Bedeutet das dann im Umkehrschluß - also dürfen die beleidigt werden?
(Zugegeben, spitzfindig)

Nur, auch wieder überspitzt, ein kurzer Gedanke:
Wenn 'Gottgläubiger', tlw. in Kombination mit anderen Dingen, laut Gesetz als Beileidigung verwendet werden kann, dann sollte das für 'Nicht Gottgläubiger', tlw. in Kombination mit anderen Dingen, auch gelten?

... nur wegen der Gleichheit.

Wenn du anführst, dass dies nicht ganz so einfach zu formulieren ist, dann hast du sicher recht. Vieles beginnt erst mal mit dem darauf* aufmerksam machen. Und dann schaun' mer mal. Ob - generell - ein Streichen des Paragraphen oder ein zusätzlicher anderer Paragraph nötig sind, ist eine andere Frage. Vielleicht reicht es, die Auslegung (des §166) zu überdenken. Zwecks Präzedenzfällen und so.

*Unterschiede oder unterschiedliche Anwendung.

Was sagt Ulf, der Größte, dazu?

Kommentar vom Scheff hier am 30. November 2011 um 17 Uhr 08 (Permalink)

Ich will einfach nur ein unzeitgemäßes und mißbrauchtes Privileg weghaben. Beleidigung ist Beleidigung, nur wird dies hier:

Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

nur sehr einseitig ausgelegt. Ich hätte auch darauf bestehen können, daß der Atheismus verstärkt geschützt wird, aber eben das will ich nicht.

Und den "Öffentlichen Frieden" sehe ich mit den jüngsten Klagegründen nicht ernstlich gefährdet.

Was sagt Waelti dazu?

30. November 2011 um 17 Uhr 34 (Permalink)

Ich versuch's ganz kurz:
Einseitig ausgelegt - sehe ich auch so.

Dein Schlusssatz mit dem öffentlichen Frieden, da liegt der Dingens begraben. Das ist ein bisschen wie mit den Kondomen und ich meine *nicht* die Werbung "WAS KOSTEN DIE KONDOME".

Da wird von Autoritäten, oft weltfremd, definiert. *Wer* definiert, was den öffentlichen Frieden stört? Und - Cui Bono - wem nützt es?

Was sagt Ulf, der Größte, dazu?

Kommentar vom Scheff hier am 30. November 2011 um 22 Uhr 56 (Permalink)

Mario Sixtus verbreitet das auch! Ich bin erstaunt ob der Wirkung!

Was sagt Wolfgang dazu?

05. Dezember 2011 um 11 Uhr 31 (Permalink)

Ich hab mal mitgezeichnet, obwohl ich weiss, das Petitionen seltenst was bringen. Aber man muss seine Stimme erheben - sonst hört einen niemand! Ihre Stimme wurde vom System unter der Mitzeichnungsnummer 556 erfasst.

Eigenen Senf dazugeben?

Es hilft, sich einen Account anzulegen und sich anständig zu betragen. Dann kannste auch kommentieren.

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