Ulf. Mehr oder minder täglich Privatkram.

Zombiemachen verboten!

Kategorie: Meine unqualifizierte Meinung

§ 246 des Haitianischen Strafgesetzbuches regelt das Vorgehen gegen Personen, die andere Menschen zu Zombies machen.

Jedenfalls wird das auf vielen Seiten behauptet, die sich mit Zombies beschäftigen.

Gefunden habe ich das hier:

Art. 246.- Est qualifié empoisonnement, tout attentat à la vie d'une personne, par l'effet de substances qui peuvent donner la mort plus ou moins promptement, de quelque manière que ces substances aient été employées ou administrées, et quelles qu'en aient été les suites.

[edit=3.3.2010]
Als Vergiftung wird bezeichnet jeder Anschlag auf das Leben eines Menschen durch die Wirkung von Substanzen, die mehr oder weniger schnell todbingend wirken, je nachdem auf welche Art die Substanzen beigebracht oder verabreicht wurden und welche Folgen man davon hätte.
[/edit]

Klingt nur sehr begrenzt nach Zombie, finde ich.

Verzapft am 01. März 2010, so um 01 Uhr 52

« Voriger Artikel
Nächster Artikel»

Kommentare

Was sagt Dr. No dazu?

01. März 2010 um 09 Uhr 21 (Permalink)

Och menno! Nichts darf man da in Haiti - nicht mal Zombies machen!

Mein Französisch ist etwas eingerostet, aber für mich klingt der Paragraf eher nach Giftmord als nach Voodoo.

Was sagt Ma Rode dazu?

01. März 2010 um 12 Uhr 24 (Permalink)

Da ich des Französischen nicht mächtig bin, kann ich nur orakeln: Giftmord, aha! Zombies gehören also vergiftet in Haiti ... merde!

Eigenen Senf dazugeben?

Es hilft, sich einen Account anzulegen und sich anständig zu betragen. Dann kannste auch kommentieren.

Kommentare können hier nur von Mitgliedern abgegeben werden